JudikaturOGH

RS0040692 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Juni 2025

Unter dem Begriffe "rechtlicher Zusammenhang" ist auch ein inniger wirtschaftlicher Zusammenhang zu verstehen, der die Durchsetzung des Anspruches ohne Rücksicht auf den Gegenanspruch als Treu und Glauben widersprechend erscheinen ließe (2 Ob 472/61 = JBl 1962,639).

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