RS0031176 – OGH Rechtssatz
Durch § 52 VBG sollte nicht auf unabsehbare Zeit zweierlei Vertragsbedienstetenrecht geschaffen werden. Der Umstand, daß der zuständige Personalreferent der Bundesbehörde die Übernahme eines Vertragsbediensteten ausdrücklich abgelehnt hat, vermag nach Ablauf mehrerer Jahre die stillschweigende Erneuerung eines Dienstverhältnisses gemäß § 863 ABGB nicht zu verhindern, wenn nicht außerdem die rechtzeitige Kündigung gemäß § 52 Abs 5 VBG 1948 erfolgte.