3Ob158/07t—OGH Entscheidung
23. Oktober 2007
…geht aber zu Lasten des Beklagten, weil die Klägerin die Einhaltung der Frist des § 57 Abs 1 EheG nicht zu beweisen hatte (RIS-Justiz RS0057279). Im Übrigen wurde aber auch schon ausgesprochen, dass der an der Zerrüttung der Ehe allein schuldige Teil, der danach weitere Eheverfehlungen setzt, sich nicht auf…