Die Berücksichtigung der Verkehrsübung kann allenfalls auch zu einer Ergänzung des Vertrages um dasjenige führen, was für den eingetretenen, nicht vorhergesehenen Fall nach Treu und Glauben sowie nach den Richtlinien des im Vertrag für die ins Auge gefassten Verhältnisse ausgedrückten Willens zwischen den Parteien rechtens sein soll.
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