Die Vernachlässigung der gesetzlichen Aufsichtspflicht einer Mutter gegenüber ihrem Kind (§ 139 ABGB), das durch einen Hundebiß verletzt wird, kann ein Mitverschulden im Verhältnis zum haftpflichtigen Tierhalter begründen, welches diesem einen Regreßanspruch gegen die Mutter des Kindes gibt (§ 1304 ABGB, Wolff in Klang 2. Auflage VI S 66). Ein solches Mitverschulden liegt dann nicht vor, wenn die Mutter des Kindes nach den besonderen Umständen des Falles mit einem das Kind gefährdenden Verhaltens des Hundes nicht zu rechnen brauchte.
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