Der Anspruch nach § 1168 ABGB unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist.
Rückverweise
…Bydlinski in KBB 3 § 1168 Rz 7) und der dreijährigen Verjährungsfrist nach § 1486 Z 1 ABGB unterliegt (RIS Justiz RS0021881). 3. Betreffend die Fälligkeit des „gewöhnlichen“ Werklohns wurde eine Vereinbarung getroffen (zwei 2 Monate nach Fertigstellung der Arbeiten). Angesichts der Einbringung der…