JudikaturOGH

RS0034995 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
Wirtschaftsrecht
20. Februar 2024

Der rechnungslegungsberechtigte Auftraggeber hat Anspruch auf eine ordnungsgemäß zusammengestellte, formell vollständige Rechnung; die bloße Überlassung der Belege zur Einsicht genügt nicht (OGH 07.12.1881, GlU 8580). Das Fehlen eigener Aufzeichnungen und von Belegen kann den Rechnungslegungspflichtigen nicht von der Rechnungslegungspflicht befreien.

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