RS0001768 – OGH Rechtssatz
Die Erhebung einer Nichtigkeitsklage gegen ein Urteil, durch das der aus einem bücherlich einverleibten Veräußerungsverbot Berechtigte zur Zustimmung zu einer Exekutionsführung auf die Liegenschaft verhalten wird, ist kein Aufschiebungsgrund nach § 42 Abs 1 Z 1 EO, wenn sich die Exekution auf andere Exekutionstitel stützt.