JudikaturOGH

RS0039857 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Januar 2025

Wurde die Frage der Zulässigkeit des Rechtsweges zum Gegenstand einer amtswegigen Prüfung durch die Untergerichte gemacht, ist sie - mangels einer spruchmäßigen Entscheidung - auch einer Überprüfung durch die Revisionsinstanz zugänglich.

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