2Ob37/20k—OGH Entscheidung
06. August 2020
…Personen erworben, denen diese Anteile im Erbwege zugekommen waren. Da die Bestimmung des § 1500 ABGB auf den Erwerb durch Erbgang nicht anwendbar ist (RS0034880), kann dahinstehen, ob die Rechtsvorgänger der Beklagten und ihres Ehemanns auf den Grundbuchstand vertrauen durften. [8] Die Revisionswerberin bestreitet nicht, dass sie und ihr Ehemann…