2Ob61/15g—OGH Entscheidung
16. Dezember 2015
…ein einmaliger Verstoß gegen Schutzvorschriften grobe Fahrlässigkeit bewirken, wenn ein Schadenseintritt nach den gegebenen Umständen des Einzelfalls als wahrscheinlich voraussehbar ist (RIS Justiz RS0030622, RS0031083, RS0052292). Dass der Dienstgeber wegen Übertretung der Schutzvorschrift bereits einmal beanstandet worden ist, muss ebenfalls noch nicht unbedingt grobe Fahrlässigkeit begründen (RIS Justiz RS0085457), wohl aber…