JudikaturOGH

RS0041152 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Februar 1963

Nicht anders als im Falle des § 332 ASVG kann auch hinsichtlich des originären Ersatzanspruches des Sozialversicherungsträgers nach § 334 ASVG zu erst in Zukunft fälligen Rentenleistungen verurteilt werden.

Rückverweise