Ein Verstoß gegen die Bestimmungen des § 243 Abs2 ZPO kann nicht zur Fällung eines Versäumungsurteils führen, den § 398 ZPO sieht ein solches nur für den Fall vor, daß eine Klagebeantwortung überhaupt nicht erstattet wurde.
…2 Satz 2 ZPO aF nicht genügte, der Erlassung eines Versäumungsurteils entgegen (7 Ob 44/63 = EvBl 1963/190; RIS Justiz RS0039839). Dementsprechend war auch ein Widerspruch gegen ein Versäumungsurteil, der nicht den Inhalt einer Klagebeantwortung aufwies, wirksam und durfte, wenn er rechtzeitig erhoben wurde, nicht zurückgewiesen…
Rückverweise