JudikaturOGH

RS0057219 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Februar 1963

Der Fristablauf nach § 57 EheG setzt bei aufgehobener häuslicher Gemeinschaft jedenfalls die Aufforderung zur Wiederherstellung voraus, die dem Kurator des Geschäftsunfähigen zu erklären ist.

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