JudikaturOGH

RS0015237 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Juni 2005

Das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht nach § 471 ABGB erlischt mit der freiwilligen Herausgabe der Sache ungeachtet eines Versprechens der Zurückstellung der Sache an den Zurückbehaltungsberechtigten.

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