JudikaturOGH

RS0079295 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 2017

Für den zivilrechtlichen Markenschutz nach § 9 Abs 3 UWG ist die tatsächliche Verwendung der registrierten Marke ebenso ohne Bedeutung wie eine allfällige Verkehrsgeltung.

Rückverweise