4Ob152/17g—OGH Entscheidung
21. November 2017
…Klägerin schon aufgrund ihrer Registrierung kennzeichenrechtliche Ansprüche begründet, wobei die Verwechslungsgefahr abstrakt, also ausgehend vom Registerstand zu beurteilen ist (RIS-Justiz RS0066553 [T12, T13]; RS0079295 [T3, T6–T8]), hat das Produkt der Klägerin nach den Feststellungen bei den Salzburgern einen hohen Bekanntheitsgrad und erreicht über die Stadt hinaus…