5Ob25/15k—OGH Entscheidung
25. August 2015
…vermeiden will, muss er bei der Zahlung einen Vorbehalt machen; sonst ist eine Rückforderung unter Berufung auf § 1431 ABGB ausgeschlossen (RIS Justiz RS0033612, RS0033576). 2. Die Verjährungsfrist für Bereicherungs-ansprüche nach § 1431 ABGB beträgt nach der allgemeinen Regel des § 1479 ABGB grundsätzlich 30 Jahre…