Der Fall einer Berichtigung im Sinne dieser Gesetzesstelle ist nur dann gegeben, wenn die Eintragung mit dem Inhalt des richterlichen Beschlusses nicht übereinstimmt.
…Gesetzesbestimmung ist nur dann möglich , wenn die Eintragung mit dem Inhalt des richterlichen Beschlusses nicht übereinstimmt, wenn also etwas anderes eingetragen wurde als angeordnet war (RS0060702). Nach ständiger Rechtsprechung des Fachsenats bewirkt auch der entgegen dem Bewilligungsbeschluss unterlassene Vollzug einer Einverleibung einen Fehler iSd § 104 Abs 3 GBG…
…nach § 104 Abs 3 GBG fehlt es an der vom Gesetzt geforderten Abweichung der Grundbuchseintragung vom Inhalt des die Verbücherung anordnenden Beschlusses (RIS-Justiz RS0060702; vgl auch RS0060721), für die Berichtigung nach § 136 GBG am Eintritt einer außerbücherlichen, im Grundbuch nur noch nachzuvollziehenden Rechtsänderung (RIS-Justiz RS0061010, RS0079847) Es…
…des Grundbuchsgerichts berichtigt werden. Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Berichtigung nach dieser Gesetzesstelle zulässig, wenn die Eintragung mit dem Inhalt des richterlichen Beschlusses nicht übereinstimmt (RS0060702), wenn also etwas anderes eingetragen wurde als angeordnet war (RS0060702 [T1]; Kodek in Kodek Grundbuchsrecht² § 104 Rz 2 mwN). Bei einer…
…Der Fall einer Berichtigung im Sinne dieser Gesetzesstelle ist nur dann gegeben, wenn die Eintragung mit dem Inhalt des richterlichen Beschlusses nicht übereinstimmt (RIS Justiz RS0060702); wenn also etwas anderes eingetragen wurde als angeordnet war. Bei einer Fehlerhaftigkeit des Beschlusses liegt die Voraussetzung einer fehlerhaften Eintragung iSd § 104 GBG…
…Gesetzesbestimmung ist nur dann gegeben, wenn die Eintragung mit dem Inhalt des richterlichen Beschlusses nicht übereinstimmt, wenn also etwas anderes eingetragen wurde als angeordnet war (RS0060702 [T1]). Nach ständiger Rechtsprechung des Fachsenats bewirkt auch der entgegen dem Bewilligungsbeschluss unterlassene Vollzug einer Einverleibung einen Fehler iSd § 104 Abs 3…
…übereinstimmt, wenn also etwas anderes eingetragen wurde als angeordnet war, liegt vielmehr ein Fall der Berichtigung nach § 104 Abs 3 GBG vor (RIS-Justiz RS0060702). 4.1. Dem Rekursgericht ist zwar darin zuzustimmen, dass sich der Rang einer bücherlichen Eintragung ohnedies nicht nach den laufenden Nummern im Hauptbuch (vgl §§…
…§ 104 Abs 3 GBG, der grundsätzlich einer Berichtigung im Sinn dieser Gesetzesstelle zugänglich ist (5 Ob 128/10z; RIS Justiz RS0060702). Vom Fall des Einvernehmens der Beteiligten abgesehen, setzt eine Berichtigung iSd § 104 Abs 3 GBG voraus, dass der Vollzugsfehler entweder keinerlei Rechtsfolgen…
…Eine Berichtigung des hier dem Grundbuchsgericht unterlaufenen Eintragungsfehlers wäre nach § 104 Abs 3 GBG jederzeit von Amts wegen möglich gewesen (RS0060702). Sie scheitert nunmehr aber daran, dass der Sohn des Klägers die geschenkte Liegenschaft unter Ausnützung des – spätestens in diesem Zeitpunkt offenkundigen – Gerichtsfehlers verbotswidrig…
… 3 GBG ist daher zunächst, dass die betreffende Eintragung im Grundbuch mit dem Inhalt des die Eintragung anordnenden richterlichen Beschlusses nicht übereinstimmt (RIS-Justiz RS0060702). Die Berichtigung nach § 104 Abs 3 GBG kommt also nur dann in Frage, wenn etwas anderes eingetragen, als angeordnet (5 Ob…
…10z NZ 2011/AGS 772, 189 [ Hoyer ] = ÖBA 2011/1710, 335 [ Holzner ] = wobl 2011/117, 289 [ Kodek ]; vgl weiters RIS Justiz RS0060702). Hier ist aber zunächst den Vorinstanzen dahin beizupflichten, dass ein Vorgehen nach § 104 Abs 3 GBG insofern nicht erforderlich ist, als der…
…Berichtigung nach § 104 Abs 3 GBG an, die eine Abweichung der Grundbuchseintragung vom Inhalt des die Verbücherung anordnenden Beschlusses voraussetzt (RIS Justiz RS0060702; zuletzt 5 Ob 236/08d). Auch eine Grundbuchsberichtigung gemäß § 136 GBG, für welche nach der Rechtsprechung Voraussetzung wäre, dass nachträglich eine…
…der grundsätzlich einer Berichtigung im Sinn dieser Gesetzesstelle zugänglich ist (vgl 1 Ob 34/79 = JBl 1981, 93 [ Hoyer ]; RIS Justiz RS0060702 ua). Vom hier nicht vorliegenden Fall des Einvernehmens der Beteiligten abgesehen, setzt eine Berichtigung iSd § 104 Abs 3 GBG voraus, dass der…
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