9Ob74/22f—OGH Entscheidung
28. September 2022
…Gegenstand des Vergleichs und damit auch seiner Bereinigungswirkungen. Änderungen, die erst nach Vergleichsabschluss eintreten, sind vom Vergleich in der Regel nicht umfasst (RS0032453 [T14, T17]; RS0032429 [T11]). Die Bereinigungswirkung eines Vergleichs erstreckt sich „im Zweifel“ auf alle gegenseitigen Forderungen, an die die Parteien denken konnten (RS0032453 [T18]). [11] 3…