JudikaturOGH

RS0028716 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Februar 2009

Der Ehegatte der Dienstnehmerin hat als deren gesetzlicher Erbe nur dann Anspruch auf die Abfertigung, wenn er im Zeitpunkt des Todes seiner Frau tatsächlich einen konkreten Unterhaltsanspruch im Sinne des § 44 ABGB (vgl SpR Nr 16 neu) besessen hat.

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