10Ob34/17y—OGH Entscheidung
20. Dezember 2017
…zu spät käme, also der vorgesehene Rechtsweg zur Durchsetzung nicht geeignet ist. Das ist etwa dann der Fall, wenn die Behörde nicht erreichbar (RIS Justiz RS0009032) oder nicht funktionsfähig ist, ferner, wenn sie sich weigert, einzuschreiten. Dass die Hilfe der Behörde zu spät käme, entspricht der beim Notstand anerkannten Voraussetzung, dass…