JudikaturOGH

RS0015361 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. August 1962

Die Regelung des § 115 Abs 4 EheG bezieht sich auch auf die in den §§ 758 und 796 ABGB angeführten Rechte des schuldlos geschiedenen, überlebenden Ehegatten.

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