2Ob32/19y—OGH Entscheidung
28. Mai 2019
…Gerichtshof hat bereits ausgesprochen, dass die erbantrittserklärten Erben (auch) gegen die Auswahl der Person eines Verlassenschaftskurators rechtsmittellegitimiert sind (2 Ob 56/18a mwN; RS0006266). Begründet wurde das damit, dass der Verlassenschaftskurator materiell diejenigen vertritt, die sich letztlich als wahre Erben herausstellen werden. Insofern liegt daher gerade keine Interessenkollision vor…