JudikaturOGH

RS0080831 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. September 2020

Die im § 166 VersVG vorgesehene Bezeichnung eines Dritten als Bezugsberechtigten betrifft das Verhältnis zum Versicherer. Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Begünstigten kommt es auf die zwischen ihnen getroffene Vereinbarung an. Gemäß § 427 ABGB werden Forderungen nur symbolisch übergeben. Dies kann durch die Übergabe einer Versicherungspolizze geschehen.

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