JudikaturOGH

RS0060135 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Dezember 1997

Die Bestimmung des § 324 Abs 3 ASVG normieren nur die Legalzession zu Gunsten des Fürsorgeträgers und den Umfang dieser Legalzession, lassen aber die sonstigen fürsorgerechtlichen Vorschriften unberührt.

§ 324 Abs 3 ASVG steht also nicht dem Begehren des Fürsorgeträgers auf Verpflegskostenersatz (in dem durch die Legalzession nicht gedeckten Ausmaß) gegenüber dem Pflegling oder dessen unterhaltspflichtigen Verwandten grundsätzlich im Sinne der Regelung eines endgültigen Lastenausgleiches entgegen.

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