RS0024152 – OGH Rechtssatz
Das Begehren des Mieters auf Vertragserfüllung, gerichtet auf Behebung von Mängeln des Bestandobjektes (§ 1096 ABGB) ist an die Frist des § 933 ABGB nicht gebunden.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden