RS0010302 – OGH Rechtssatz
Unter "Ersatz" im Sinne des § 339 ABGB ist das Begehren aut Naturalherstellung im Sinne des § 1323 ABGB zu verstehen. ein anderes Schadenersatzbegehren ist nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 1295 ff ABGB zu beurteilen.
…Jänner 2025, GZ 21 R 414/24i 60, den Beschluss gefasst: Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen. Begründung: [1] Der Erst und Zweitrevisionsrekurswerber sind die Brüder, die Dritt und Fünftrevisionsrekurswerberin sind die Nichten und der Viertrevisionsrekurswerber ist…
Rückverweise