JudikaturOGH

RS0010302 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Oktober 1979

Unter "Ersatz" im Sinne des § 339 ABGB ist das Begehren aut Naturalherstellung im Sinne des § 1323 ABGB zu verstehen. ein anderes Schadenersatzbegehren ist nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 1295 ff ABGB zu beurteilen.

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