Eine Räumungsklage ist abzuweisen, wenn die Benützung auf vertraglicher Grundlage erfolgt, wobei es ohne Belang ist, welchem Vertragstypus die Vereinbarung zu unterstellen ist.
…2.4. Eine Räumungsklage ist abzuweisen, wenn die Benützung auf vertraglicher Grundlage erfolgt, wobei es ohne Belang ist, welchem Vertragstypus die Vereinbarung zu unterstellen ist (RS0010310). Es kommt auf die Absicht der Parteien hinsichtlich der Wirkung des Vertrags an (7 Ob 230/11s). [11] 3.1. Nach den Feststellungen…
…Vonklich , Klang 3 § 366 Rz 87 ff), wobei sowohl dingliche als auch obligatorische Rechte in Frage kommen (RIS Justiz RS0010849, RS0125784, RS0010310; 4 Ob 180/15x). 1.2. Dasselbe gilt für die dem Räumungsanspruch folgende Verpflichtung, das Bestandobjekt im übernommenen Zustand (im vorliegenden Fall also…
…obligatorisches Recht einwenden. Die Beschränkung der dem klagenden Eigentümer in § 354 ABGB verliehenen Auschließungsmacht hat der Beklagte zu beweisen (RIS-Justiz RS0125784, RS0010849, RS0010310). 2.2.1. Der Beklagte hat aufgrund des gesetzlichen Voraus nach § 758 ABGB (in der Fassung BGBl 1989/656, die hier anzuwenden ist…
…zur Innehabung einwenden. Die Beweislast für die Beschränkung der dem Eigentümer in § 354 ABGB verliehenen Ausschließungsmacht trifft den Beklagten (RIS Justiz RS0125784; RS0010849; RS0010310). 2. Die Dienstbarkeit des Wohnrechts ist an sich ein dingliches Recht, doch kann dieses Recht als sogenannte unregelmäßige Servitut auch obligatorisch eingeräumt werden. Welcher…
…Fenyves/Kerschner/Vonklich , Klang 3 § 366 Rz 87 ff), wobei sowohl dingliche als auch obligatorische Rechte in Frage kommen (RS0010849, RS0125784, RS0010310; 4 Ob 180/15x; 6 Ob 191/16f [ErwGr 1.1.]). [22] Das Eigentumsrecht der Klägerin war hier schon seit Ausübung…
…zur Innehabung einwenden. Die Beweislast für die Beschränkung der dem Eigentümer in § 354 ABGB verliehenen Ausschließungsmacht trifft die Beklagte (RIS Justiz RS0125784; RS0010849; RS0010310). 2. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ist aufgrund der vom Erstgericht getroffenen und vom Berufungsgericht übernommenen Feststellungen ein obligatorisches Recht der Beklagten zur Innehabung…
…Eine Räumungsklage ist abzuweisen, wenn die Benützung auf vertraglicher Grundlage erfolgt, wobei es ohne Belang ist, welchem Vertragstypus die Vereinbarung zu unterstellen ist (RIS Justiz RS0010310). Es kommt auf die Absicht der Parteien hinsichtlich der Wirkung des Vertrags an (6 Ob 136/97m mwN). Aus den Feststellungen ergibt sich…
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