RS0036915 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Kein vorzeitiger Schluß der Verhandlung nach § 193 Abs 3 ZPO, wenn die Beweisaufnahme vor dem erkennenden Gericht stattzufinden hat (hier: Notwendigkeit einer Erörterung noch ausstehender Sachverständigengutachten).
…gerichtete Revisionsrekurs des Einschreiters ist entgegen dem – den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (RS0107859) – Ausspruch des Rekursgerichts nicht zulässig . [5] 1. § 62 AußStrG erfasst als „Revisionsrekurs“ alle Rekurse gegen „im Rahmen des Rekursverfahrens ergangene“ Beschlüsse des Rekursgerichts und damit auch die Zurückweisung des…