JudikaturOGH

RS0077075 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. März 1962

Schuldausschließender Irrtum eines Gastwirtes über den Besitz der für den öffentlichen Fernsehempfang (§ 18 Abs 3 UrhG) in seinem Lokal notwendigen Werknutzungsbewilligung der AKM.

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