JudikaturOGH

RS0056835 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Januar 1969

Die Ansicht, daß gemäß § 54 EheG ein auf § 50 EheG gestütztes Scheidungsbegehren in der Regel nicht gerechtfertigt sei, entspricht nicht dem Gesetz. Zwischen den Fällen des § 54 und des § 55 Abs 2 EheG besteht ein wesentlicher Unterschied.

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