JudikaturOGH

RS0014564 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Juli 1983

Eine gegen die einjährige Sperrfirst verstoßende, den Formvorschriften jedoch entsprechende Übertragung von Teilen eines Geschäftsanteils kann durch ein späteres, als Zustimmung aufzufassendes Verhalten aller Gesellschafter nachträglich saniert werden.

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