Arbeitsunfall, wenn Hausmiteigentümerin bei Bauarbeiten am eigenen Hause mithilft und dabei verletzt wird. Sie kann daher keine Schadenersatzansprüche nach bürgerlichem Recht gegen den schuldtragenden Baumeister erheben.
…Gunsten eines als Aufseher im Betrieb zu wertenden Bauleiters bejaht ( 2 Ob 54/91 [Dachdeckerarbeiten] ). Auch zu 2 Ob 270/61 (= RS0084187 = JBl 1962, 384) wurde ein Arbeitsunfall bei der Mithilfe einer Hauseigentümerin bei Bauarbeiten an ihrem eigenen Haus bejaht und das Argument, ihre Tätigkeit diene…
Rückverweise