8Ob52/11x—OGH Entscheidung
25. Mai 2011
…gleichgestellten Personen richten, abschließend geregelt und damit alle anderen Haftungsgründe, insbesondere auch die Bestimmungen des ABGB, des EKHG oder anderer Haftpflichtvorschriften, ausgeschlossen (RIS Justiz RS0085236; RS0028584; RS0116854). Der Ausschluss der Haftung bezieht sich auf alle Schadenersatzansprüche des Arbeitnehmers, so auch auf Schmerzengeld (RIS Justiz RS0031306). Damit die Prüfung des sondergesetzlichen Haftungsausschlusses…