JudikaturOGH

RS0008260 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Juli 1989

Die Anhängigkeit des Sicherstellungsantrages des Legatars steht der Erlassung der Einantwortungsurkunde und damit auch der Schließung der Abhandlung gem § 174 Abs 1 AußStrG nicht entgegen (vgl RZ 1937,23).

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