JudikaturOGH

RS0046107 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. November 1961

Die Frage, ob eine Rechtssache bei Gericht rechtmäßigerweise anhängig gemacht wurde, ist auf Grund der Angaben des Klägers in der Klage (§ 41 Abs 2 JN) zu beurteilen.

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