Zulässigkeit der Feststellungsklage, wenn bei der Autokaskoversicherung der Versicherer den Anspruch dem Grunde nach bestreitet und ein Sachverständigenverfahren nach § 14 AKB noch nicht stattgefunden hat (unter Ablehnung von 3 Ob 21/58 = Vers 1958,228 mit Anmerkung von Wahle).
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