RS0043816 – OGH Rechtssatz
Der bei Abänderung der erstgerichtlichen stattgebenden Entscheidung vom Berufungsgericht erteilte Auftrag zur Verhandlung und Entscheidung über das Eventualbegehren ist mangels Rechtskraftvorbehaltes unanfechtbar.
… 519 Abs 1 Z 2 ZPO, der nur bei – hier nicht erfolgter – Zulassung des Rekurses („Rechtskraftvorbehalt“) anfechtbar ist (RS0043816). 3. Es kann dahin stehen, ob diese Auffassung zutrifft. Denn liegt kein Aufhebungsbeschluss vor, dann wäre der Rekurs nur nach Maßgabe von § …
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