RS0011063 – OGH Rechtssatz
Die Regeln der §§ 414 ff ABGB, die nicht zwingend sindm haben dann keine Anwendung zu finden, wenn die tatsächlichen Verhältnissen auf einen zwischen den Partnern abgeschlossenen Vertrag zurückzuführen sind ( wie Klang in Klang 2 II S 284 zu § 415 ABGB ).