JudikaturOGH

RS0041488 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Oktober 1961

Daß die klagende Partei im Verfahren vor dem Erstrichter (Kündigungsverfahren) durch einen rechtskundigen Magistratsbeamten vertreten war, schließt die Anleitungspflicht und Belehrungspflicht des Richters nach § 432 ZPO nicht schlechtweg aus.

Rückverweise