JudikaturOGH

RS0021768 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. September 2025

Es ist Sache des Bestellers, konkrete Behauptungen darüber aufzustellen und zu beweisen, was sich der Unternehmer durch das Unterbleiben der Arbeit erspart hat. Die ersparte eigene Arbeitsleistung kann dem Unternehmer nicht als Ersparnis angerechnet werden.

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