Die Prüfung der Zulässigkeit der von der Gemeinde gemäß § 69 AVG bewilligten Wiederaufnahme des Verfahrens fällt nicht in die Kognition des Gerichtes.
Rückverweise
…der Voraussetzungen des § 69 AVG im Hinblick auf den Grundsatz der Gewaltentrennung allerdings den Gerichten zwingend entzogen (EvBl 1962/32 = RIS Justiz RS0049687; zu § 101 ASVG siehe 10 ObS 116/01h = SSV NF 15/68; RIS Justiz RS0084076, RS0084088). Die Klägerin kann damit die rechtskräftigen…