Als höhere Arbeit kommt jede Arbeit in Betracht, die - ohne daß gerade ein bestimmter Studiengang vorausgesetzt wird - doch in der Richtung der Betätigung entsprechende Vorkenntnisse und Schulung verlangt, Vertrautsein mit den Arbeitsaufgaben und eine gewisse fachliche Durchdringung der Arbeitsaufgaben, also nicht rein mechanisch geübt wird und nicht von einer zufälligen Ersatzkraft geleistet werden kann (Entscheidung vom 21.10.1952, 4 Ob 129/52, Arb 5535 = SozM IA/e,13).
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