JudikaturOGH

RS0001779 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 2000

Wird über einen mit einer Klage nach § 35 EO verbundenen Antrag auf Aufschiebung der Exekution im Streitakt entschieden, so sind auf dieses Rechtsmittel doch die Bestimmungen des § 65 Abs 2 EO anzuwenden.

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