Hat der Bestandgeber dem Bestandnehmer grundlos die Benützung eines mitgemieteten Zimmers entzogen und wurde aus diesem Grunde der Bestandvertrag vom Bestandnehmer vorzeitig aufgelöst, kann eine bei Abschluss des Bestandvertrages gegebene Investitionsablöse vom Bestandnehmer zur Gänze zurückgefordert werden, sofern das Mietverhältnis erst kurze Zeit gedauert hat.
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