RS0040248 – OGH Rechtssatz
Eine strafgerichtliche Verurteilung nach den §§ 335, 337 lit a StG begründet für sich allein noch nicht die Annahme einer groben Fahrlässigkeit des Täters im Sinne des § 334 ASVG; es kommt hier vielmehr immer auf die besonderen Umstände des einzelnen Falles an.