JudikaturOGH

RS0040248 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. März 1985

Eine strafgerichtliche Verurteilung nach den §§ 335, 337 lit a StG begründet für sich allein noch nicht die Annahme einer groben Fahrlässigkeit des Täters im Sinne des § 334 ASVG; es kommt hier vielmehr immer auf die besonderen Umstände des einzelnen Falles an.

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