JudikaturOGH

RS0035737 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Mai 2009

Kosten der Vorlage der Vollmacht durch einen gemäß § 38 ZPO zugelassenen Anwalt und gerechtfertigter Vertagungsanträge sind zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig.

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