5Ob38/22g—OGH Entscheidung
21. April 2022
…Duldung deren Errichtung ist notwendigerweise darauf zu schließen, dass der Eigentümer des belasteten Grundstücks, der dies duldet, mit der rechtsgeschäftlichen Begründung einer Dienstbarkeit einverstanden wäre (RS0011650; RS0114010 [T2]). Ein schlüssiger Dienstbarkeitsvertrag käme nämlich nicht bereits durch die bloße Duldung eines bestimmten Gebrauchs des dienenden Gutes, sondern erst dann zustande, wenn zusätzliche…