JudikaturOGH

RS0041112 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Juli 1961

§ 406 ZPO findet auch im Eheverfahren Anwendung (vgl JBl 1953,570). Es ist daher nicht notwendig, daß die Eheverfehlungen, die zur Stattgebung des auf Scheidung der Ehe gerichteten Klagebegehrens führen, vor der Anbringung der Klage liegen müssen.

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