JudikaturOGH

RS0044562 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Juni 1961

Nach rechtskräftiger Bewilligung der Wiederaufnahme kann die Frage, ob das mit der Wiederaufnahmsklage angerufene Gericht gemäß § 532 ZPO zuständig war, im judicium rescissorium nicht mehr aufgerollt werden (hier im Revisionsstadium wegen angeblicher Nichtigkeit).

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